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Persönliches Budget gemäß § 17 SGB IX

 

Das (trägerübergreifende) Persönliche Budget ist eine neue Finanzierungsform der Hilfe- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Basierend auf der rechtlichen Grundlage gemäß § 17 Satz 2-3 SGB IX können Sie, als Mensch mit Behinderung, in Zukunft statt einer bisherigen Sachleistung, die benötigte Hilfe und Unterstützung gezielt selbst einkaufen und verwalten.

Hauptunterschied beim Persönlichem Budget ist, dass Sie den beantragten und zu ermittelten monatlichen Geldbetrag für Ihre benötigten Hilfebedarfe direkt erhalten, anstatt der Leistungsanbieter. Daraufhin haben  Sie dann die Wahl, ob Sie nur einen Teil Ihrer Unterstützungsleistungen selbst mit dem Persönlichen Budget regeln wollen, wie zum Beispiel Unterstützung im Freizeitbereich oder auch für andere Bereiche im Leben wie Wohnen und Arbeit. Sie erhalten dadurch erheblich  mehr die Möglichkeit, Ihre Wünsche und Bedarfe selbst und aktiv mitzugestalten und zu entscheiden, tragen aber auch ein Stück eigene Verantwortung.

Sie haben als Mensch mit Behinderung einen Rechtsanspruch, das Trägerübergreifende Persönliche Budget ab dem 01. Januar 2008 auf Antrag bei Ihrem jeweiligen Kostenträger in Anspruch zu nehmen.

Leistungsträger sind zum Beispiel, das Sozialamt, die Kranken- und Pflegeversicherung, die Agentur für Arbeit Deutsche Rentenversicherung Bund, und andere mehr..


Leistungsanbieter sind alle Institutionen in der Behindertenhilfe. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Menschen mit Behinderung über diese neue Chance der Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht nur zu informieren, sondern zu beraten, und durch unsere Budget Assistenz durch den gesamten Prozess der Antragstellung zu begleiten.